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Num 29:1 "'Am ersten Tage des siebten Mondes sollt ihr Vorlesung am Heiligtum halten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun. Er sei euch ein Tag des Jubels!
Num 29:2 Als Brandopfer zu süßem Duft für den Herrn bereitet einen jungen Farren, einen Widder, sieben fehlerlose, noch nicht jährige Lämmer!
Num 29:3 Dazu als Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder,
Num 29:4 ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer!
Num 29:5 Und einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen,
Num 29:6 abgesehen vom Neumondbrandopfer und seinem Speiseopfer sowie vom stetigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zu süßem Duft als Mahl für den Herrn!
Num 29:7 Am zehnten Tage desselben Mondes sollt ihr am Heiligtum Vorlesung hatten und euch kasteien! Keinerlei Arbeit dürft ihr tun.
Num 29:8 Als Brandopfer dem Herrn zu süßem Duft bringt einen jungen Farren, einen Widder, sieben noch nicht jährige Lämmer dar! Sie sollen bei euch fehlerlos sein!
Num 29:9 Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, drei Zehntel für den Stier, zwei Zehntel für den Widder,
Num 29:10 ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer!
Num 29:11 Und einen Bock als Sündopfer noch zum Sündopfer für Entsündigung und zum stetigen Brandopfer und zu seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:12 Am fünfzehnten des siebten Monats sollt ihr Vorlesung am Heiligtum halten! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun! Feiert ein Fest dem Herrn sieben Tage lang!
Num 29:13 Als Opfermahl süßen Duftes für den Herrn bringt dreizehn junge Stiere dar, zwei Widder und vierzehn noch nichtjährige, fehlerlose Lämmer!
Num 29:14 Und als ihr Speiseopfer feines Mehl, mit Öl bereitet, je drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, je zwei Zehntel für die beiden Widder,
Num 29:15 ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer,
Num 29:16 und einen Ziegenbock als Sündopfer außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:17 Am zweiten Tage zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Num 29:18 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Num 29:19 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:20 Am dritten Tage elf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Num 29:21 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Num 29:22 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:23 Am vierten Tage zehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Num 29:24 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Num 29:25 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:26 Am fünften Tage neun junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Num 29:27 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Num 29:28 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:29 Am sechsten Tage acht junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Num 29:30 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Num 29:31 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:32 Am siebten Tage sieben junge Stiere, zwei Widder und vierzehn noch nicht jährige, fehlerlose Lämmer,
Num 29:33 dazu ihre Speise- und ihre Trankopfer zu diesen Farren, Widdern, Lämmern nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Num 29:34 und einen Ziegenbock als Sündopfer noch außer dem stetigen Brandopfer und seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:35 Am achten Tage haltet Festversammlung ab! Da dürft ihr keine Werktagsarbeit tun!
Num 29:36 An Brandopfern als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn bringt einen Farren, einen Widder, sieben fehlerlose noch nicht jährige Lämmer dar,
Num 29:37 sodann ihr Speise- und ihr Trankopfer zum Farren, zum Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es sich gebührt,
Num 29:38 und einen Bock als Sündopfer außer dem regelmäßigen Brandopfer, sowie sein Speise- und Trankopfer!
Num 29:39 An euren Festen sollt ihr sie für den Herrn bereiten, abgesehen von den Brand- und Speiseopfern, die ihr gelobet oder freiwillig darbringt, sowie den Trank- und Dankopfern!'"
Num 29:40 (30:1) Und Moses redete zu den Israeliten so, wie der Herr dem Moses geboten hatte.
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